„Vorrangiges Ziel ist die Wahrung der Rechte meiner Mandanten.“

Das Tätigkeitsfeld der Kanzlei der Diplom-Kriminologin und Fachanwältin für Strafrecht umfasst in erster Linie die Beratung und Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten. Dies gilt sowohl für das Ermittlungsverfahren als auch für das gerichtliche Verfahren und erstreckt sich gegebenenfalls auch auf das Strafvollstreckungsverfahren und den Straf- und Maßregelvollzug. Das vorrangige Ziel ist der Kampf um die Rechte des Mandanten und die konsequente Verfolgung seiner Interessen in diesen Verfahren. Es geht darum, den bestmöglichen Verfahrensausgang zu erreichen, kreative Lösungen zu erarbeiten, die Belastung durch die Verfahren gering zu halten sowie berufs- und ausländerrechtliche Folgen und Untersuchungshaft zu vermeiden.

Daneben stehen die Beratung und Vertretung von Zeugen und Betroffenen (Opfern), deren Interessen mit zusätzlichem Einfühlungsvermögen und kriminologischem Sachverstand vertreten werden. Die Opfervertretung erstreckt sich sowohl auf das Ermittlungsverfahren als auch auf das Nebenklage- und Adhäsionsverfahren.

Frau Harzheim vertritt und berät Mandanten ebenso, wenn es um die außergerichtliche Regulierung von Schulden, Vorbereitung eines Privatinsolvenzverfahrens bzw. Regelinsolvenzverfahrens für natürliche Personen und die Begleitung während eines Insolvenzverfahrens geht.